Darin werden nicht berücksichtigt: Mehrarbeit, Einmalzahlungen wie z. B. die Jahressonderzahlung, sowie Zulagen/Zuschläge die nicht steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig sind.
Der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag wird pauschal mit einem Prozent berechnet.
Entspricht 0% des alten Netto
Wer länger als drei bzw. sechs Monate Kurzarbeitergeld erhält, dessen Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten Monat um zehn Prozent und ab dem siebten Monat um 20 Prozent erhöht. Diese Regelung tritt rückwirkend ab 1. März 2020 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020.
Leistungssatz 60%
Wenn über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung der Arbeitgeber verpflichtet ist einen bestimmten Prozentsatz des ausgefallenden Nettolohns zu garantieren (Beispiel 90% des bisherigen Nettomonatseinkommens in der Systemgastronomie), kann dieser Wert hier eingetragen werden.